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Impressum

Pflichtangaben gemäß § 6 des Telemediengesetzes (TMG)

Herausgeber / Betreiber der Website:

Nordgetreide GmbH & Co. KG

Zum Hafenplatz 1, 23570 Lübeck-Travemünde, Deutschland
Tel.:       +49 (0)451/ 6 19 68-0
Fax:       +49 (0)451/ 6 19 68-220
E-Mail:  info@nordgetreide.de

Kommanditgesellschaft:

Sitz Lübeck, Amtsgericht Lübeck A 2417

Komplementär:

egga GmbH, Sitz Lübeck,
Amtsgericht Lübeck HRB 9408 HL

Geschäftsführer:

Jan Plambeck
David Langel
Andre Mehrwald

Ust.-Id. Nr. DE 135076139

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Hier finden Sie die Nordgetreide-AGBs zum Download

Allgemeine Einkaufsbedingungen:

Hier finden Sie die Nordgetreide-AEBs zum Download

Ansprechpartner und Redaktion der Website:

Jan-Hendrik Maag
Director Marketing & New Business
maag@nordgetreide.de

Inhalte:

Wir sind bestrebt sicherzustellen, dass die Inhalte der Website korrekt und auf neuestem Stand sind. Wir empfehlen Ihnen dennoch, immer den persönlichen Kontakt zu uns zu suchen.

E-Mail Kommunikation:

Aus technischen oder betrieblichen Gründen kann der Empfang von E-Mail-Kommunikation gestört sein und/oder nicht rechtzeitig den Empfänger erreichen. Daher hat die Versendung von E-Mails an uns keine fristwahrende Wirkung und kann keine Fristen rechtsverbindlich setzen. Wir empfehlen, zeitkritische oder eilige Nachrichten zusätzlich per Post, Kurier oder Telefax zu übersenden. Falls Sie sicher sein wollen, dass Ihre E-Mail ordnungsgemäß empfangen worden ist, fordern Sie bitte von dem Empfänger eine schriftliche Empfangsbestätigung an. Wir unternehmen alle vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen, um das Risiko einer Übertragung von Computerviren zu verhindern. Wir sind jedoch nicht haftbar für Schäden, die durch Computerviren entstehen. Bitte führen Sie selber Überprüfungen auf Computerviren durch, bevor Sie E-Mails lesen, insbesondere bevor Sie Anhänge zu E-Mails öffnen. Die Kommunikation per E-Mail ist unsicher, da grundsätzlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation durch Dritte besteht. Wir empfehlen, daher keine vertraulichen Daten unverschlüsselt per E-Mail zu versenden.

Unsere Grundsätze

Verhaltenskodex Nordgetreide GmbH & Co. KG

Unser Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lieferanten, Dienstleister und andere Geschäftspartner, die mit der Nordgetreide GmbH & Co. KG in Geschäftsbeziehung stehen.

Als Minimumanforderung gilt die Einhaltung der nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen. Unsere festgelegten Grundsätze sollten darüber hinaus nicht als Maximalanforderung verstanden, sondern nach Möglichkeit übertroffen werden. Grundsätzlich sind alle geltenden Bestimmungen der ILO anzuwenden. Unser Verhaltenskodex schließt die Anforderungen aus dem ETI-Grundkodex und BSCI Standard ein.

1. Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden von Nordgetreide nicht toleriert. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter, indem die Schulpflicht endet, auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollen nicht nachts oder unter gefährlichen Bedingungen beschäftigt werden.

2. Ausschluss jeglicher Diskriminierung

Jegliche Ungleichbehandlungen bei Anstellung oder Beschäftigung sind untersagt. Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Religion, sozialem Hintergrund, Kaste, ethnischem, nationalen, sozialen Hintergrund, Behinderung, politischer Gesinnung, sexueller Orientierung oder anderer persönlicher Merkmale sind verboten.

3. Verbot von Zwangsarbeit

Beschäftigung ist freiwillig. Jegliche Form der Zwangsarbeit, Knechtschaft, Sklaverei, freiwillige Gefangenenarbeit oder andere Formen unfreiwilliger Arbeit wird von Nordgetreide nicht geduldet. Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, bei ihren Arbeitgebern „Kautionen" oder Ausweispapiere zu hinterlegen und dürfen das Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist verlassen.

4. Sicherstellung des Vereinigungsrechtes

Das Recht der Beschäftigten auf Gründung von und Beitritt zu Arbeitnehmervertretungen einschließlich Gewerkschaften ihrer Wahl und das Recht zu Kollektivverhandlungen ist anzuerkennen. Die Ausübung der Beschäftigung darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Für den Fall, dass innerstaatliche Normen das Vereinigungsrecht und das Recht zur Kollektivverhandlung einschränken, muss alternativ mindestens der freie und unabhängige

Zusammenschluss von Beschäftigten zum Zwecke der Verhandlungsführung ermöglicht und gestattet werden. Arbeitnehmervertreter werden nicht diskriminiert und können ihre repräsentativen Funktionen am Arbeitsplatz ungehindert ausüben.

5. Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeitenregelungen

Arbeitszeiten haben geltendem Recht und industriellen Standards zu entsprechen, je nachdem welche Vorschriften strenger sind. Vom Mitarbeiter sind regelmäßig nicht mehr als 48 Stunden Arbeit pro Woche zu verlangen und er hat durchschnittlich alle 7 Tage mindestens einen freien Tag. Überstunden müssen freiwillig sein und separat vergütet werden.
    

6. Arbeitsbedingungen: Gesundheit und Sicherheit

Nordgetreide und seine Geschäftspartner haben für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen. Gleiche Richtlinien gelten für soziale Einrichtungen und Mitarbeiterunterkünfte, sofern diese bereitgestellt werden. Es sind Verfahren des Arbeitsschutzes zu fördern, die Unfälle und Verletzungen während der Arbeit oder durch die Bedienung der Anlagen des Arbeitgebers verhindern. Arbeitssicherheitsübungen und — verfahren sind den Beschäftigten mitzuteilen und regelmäßig zu trainieren. Die Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist auf einen führenden Vertreter der Geschäftsführung zu übertragen.

7. Vergütung analog gesetzlichem oder industriellem Mindestlohn

Nordgetreide und seine Geschäftspartner gewährleisten, dass der den Beschäftigten gezahlte Lohn mindestens dem gesetzlichen oder dem in der Branche üblicherweise vorgeschriebenen Mindestlohn entspricht, je nachdem welcher von beiden höher liegt. Alle Verantwortlichen bemühen sich darum, dass die gezahlten Löhne zur Deckung der Grundbedürfnisse ausreichen. Illegale und unberechtigte Lohnabzüge sind verboten. Alle Mitarbeiter sind vor Aufnahme der Beschäftigung schriftlich und in verständlicher Form über ihre Arbeitsbedingungen hinsichtlich der Entlohnung zu informieren. Eine vollständige Information über die Zusammensetzung des Entgelts im Entlohnungszeitraum hat schriftlich zu erfolgen.

8. Würde und Respekt

Beschäftigte sind mit Würde und Respekt zu behandeln. Körperlicher Missbrauch oder Disziplinierung, die Androhung körperlichen Missbrauchs, sexuelle oder anderweitige Belästigung und verbale Beschimpfung und andere Formen der Einschüchterung sind verboten. Sanktionen, Bußgelder, sonstige Strafen oder Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit geltenden nationalen und internationalen Normen sowie den international anerkannten Menschenrechten erfolgen.

9. Ausschluss von Bestechung

Jegliche Formen der Bestechung und Korruption werden von Nordgetreide grundsätzlich nicht toleriert. Sofern in Nationen Geschenke der Höflichkeit und Sitte entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen.

10. Umweltpolitik

Nordgetreide und seine Geschäftspartner überprüfen das operative Geschäft auf erhebliche Umweltauswirkungen und legen wirksame Richtlinien und Verfahren fest, die ihre Verantwortung für die Umwelt widerspiegeln.

Compliance-Meldung:

Bitte klicken Sie auf diesen Link, bei Compliance-Verstößen eine Meldung abzugeben. Wir kümmern uns dann schnellmöglich um Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen.

Bildnachweise:

IStock, Adobe Stock

Realisierung:

Dennis Schlobohm - TYPO3 Entwicklung